Die Inspektion der Rotorblätter dient der frühzeitigen Erkennung von Schäden und der Vermeidung von Folgeschäden an den Rotorblättern, um die Betriebssicherheit der WEA zu gewährleisten. Es wird der momentane technische Zustand der Rotorblätter sowie die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems festgestellt.Bei der Inspektion der Rotorblätter setzen wir auf modernste Drohnen- und Kameratechnik. Die Außenseiten der Rotorblätter werden im manuellen Modus abgeflogen. Hierbei wird ein 4K Video jeder Rotorblattseite (Saugseite, Druckseite, Vorderkante und Hinterkante) gemacht. Aus diesen 4K Videos können dann in der Nachbearbeitung Bilder von eventuellen Mängeln/Schäden generiert werden. Der Innenbereich der Rotorblätter wird, soweit möglich von einem Sachverständigen begangen und inspiziert. Die Inspektion der Blitzableitstrecken der einzelnen Rotorblattachsen (Rotorblattspitze bis zum Übergang Blattwurzel – Nabe) wird mittels einer alternativen Inspektionsmethode entsprechend der „Technischen Richtlinie zur Prüfung der Blitzschutzanlage an Windenergieanlagen“ des Sachverständigenbeirates des BWE (Ausgabe: März 2021) durchgeführt. Hierbei wird ein Hochfrequenzsignal in das Blitzableitsystem der jeweiligen Rotorblattachse eingespeist, welches mittels eines an der Drohne montierten 3D Feldsensors abgenommen, überprüft und aufgezeichnet wird.
Alternativ zur drohnenunterstützten Inspektion der Rotorblätter ist eine Inspektion der Rotorblätter mittels Seilzugangs- und Positionierungstechnik von außen und innen (soweit begehbar) möglich. Hierbei setzten wir auf kompetente und erfahrene Partnerunternehmen, die eine umfassende Sichtprüfung und Prüfung auf vorhandene Delamination (stichprobenartiges Abklopfen) durchführen, sowie eine messtechnische Überprüfung der Blitzableitstrecken der einzelnen Rotorblattachsen (Durchgangsmessung). Die Inspektion der Rotorblätter und die Überprüfung des Blitzschutzsystems erfolgt gemäß den „Grundsätzen für die Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen“ des technischen Sachverständigenbeirates des BWE (Stand 2012) und der „Richtlinie für Windenergieanlagen“ des DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik (Stand 2012). Die Prüfung des Blitzschutzsystems erfolgt nach DIN EN 61400-24:2010 – Windenergieanlagen – Teil 24: Blitzschutz (VDE 0127-24:2010).
Die Inspektion der Rotorblätter dient der frühzeitigen Erkennung von Schäden und der Vermeidung von Folgeschäden an den Rotorblättern, um die Betriebssicherheit der WEA zu gewährleisten. Es wird der momentane technische Zustand der Rotorblätter sowie die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems festgestellt.
Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dient dem Personenschutz und dem Funktionserhalt der elektrischen Anlage. Es werden alle Stromkreise überprüft, die für Service- und Bedienpersonal bei Arbeiten an der WEA benutzbar sind. Die Prüfung erfolgt unter Anwendung der nachstehenden VDE- Normen und der Unfallverhütungsvorschriften.
Auf Grund ihrer exponierten Lage sind Windenergieanlagen einem hohen Blitzschlagrisiko ausgesetzt. Um mögliche Schäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden und einen sicheren Anlagenbetrieb sowie den Schutz von Personen zu gewährleisten, werden Windenergieanlagen mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Der Blitzstrom wird hierbei von den Rotorblättern oder der Gondeloberseite bis ins Erdreich abgeleitet. Zum Blitzschutzsystem gehören Fangeinrichtungen an den Rotorblättern, Ableitungen, die Erdungsanlage und anlagenspezifische Metallteile.
Ziel und Zweck der Inspektion des Blitzschutzsystems an einer WEA ist es, die Funktionsfähigkeit der Ableitstrecken festzustellen und so die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb der WEA zu schaffen.
Die Messwerte der Blitzschutzmessung werden anhand einer Vierleitermessung an klar definierten Messpunkten ermittelt. Die Inspektion erfolgt unter Anwendung der DIN EN 61400-24:2011-04 (VDE 0127-24:2011-04).
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